Jahresgrabpflege
Die Jahresgrabpflege ist ein Vertrag für die Betreuung einer Ruhestätte mit einjähriger Laufzeit.
Wird der Vertrag nicht bis Ende Februar des laufenden Jahres gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Jahresgrabpflege umfasst:
Wird der Vertrag nicht bis Ende Februar des laufenden Jahres gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Jahresgrabpflege umfasst:
- Wechselbepflanzungen je nach Vereinbarung
- Säuberungsarbeiten (z.b. Unkraut jäten)
- Gießen und düngen
- Schnittarbeiten
- Winterabdeckung