Jahresgrabpflege

Wird der Vertrag nicht bis Ende Februar des laufenden Jahres gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Jahresgrabpflege umfasst:
- Wechselbepflanzungen je nach Vereinbarung
- Säuberungsarbeiten (z.b. Unkraut jäten)
- Gießen und düngen
- Schnittarbeiten
- Winterabdeckung